
LEISTUNG
Oft arbeiten Unternehmen nicht in angemieteten Räumlichkeiten, sondern besitzen selbst Gebäude oder Lagerhallen. In diesem Fall ist eine Gebäude-Versicherung unablässig. Die Absicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel ist selbstverständlich und bildet die Grundsicherung ab.
Aber was ist wenn ein Elementarereignis wie z.B. Überschwemmung des Gebäudes oder der Einsturz des Daches aufgrund von Schneelast eintritt?
Die Vereinbarung einer Elementarschadenversicherung gibt Ihnen hier die notwendige Sicherheit.
Sie haben Teile Ihrer Gebäude fremdvermietet und es tritt ein Schadenfall ein, so dass Ihr Mieter die Mietzahlungen einstellt: der Baustein der Mietausfall-versicherung schützt Sie hiervor.
Zur Komplettierung Ihres Versicherungsschutzes stehen Ihnen weitere Bausteine, z.B. für Zu- und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Betriebsgrundstückes zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen den passenden Schutz sowie an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete Lösungen an – sprechen Sie uns an!